TSV Neuhengstett Abteilung Badminton
13.01.2006

 

1. Ordnungsgrundlage

Die Vereinssatzung des TSV Neuhengstett und Abteilungsordnung der Abteilung Badminton sind für alle Mitglieder der Abteilung Badminton bindend.

 

2. Mitgliedschaft der Abteilung Badminton

Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Abteilung Badminton sind:

a.

Die Mitgliedschaft im Verein TSV Neuhengstett

b.

Die Zustimmung des Abteilungsausschuss

Die Aufnahme erfolgt durch die Eintrittserklärung

 

3. Organe der Abteilung Badminton

Die Organe der Abteilung Badminton sind:

a.

Die Abteilungsversammlung

b.

Der Abteilungsausschuss

 

4. Die Abteilungsversammlung

Die Organe der Abteilung Badminton sind:

a.

Die Abteilungsversammlung wird vom Abteilungsausschuss mindestens zwei Wochen vorher durch schriftliche oder mündliche Bekanntgabe einberufen.

b.

Jedes ordentliche Mitglied (Mindestalter 18 Jahre) hat ein einfaches Stimmrecht.

c.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Wird keine Einigung erzielt und ist keine Stichwahl möglich, dann kann der Abteilungsausschuss eine Entscheidung herbeiführen.

d.

änderungen in der Abteilungsordnung können nur von der Abteilungsversammlung beschlossen werden und erfordern eine 2/3 Mehrheit der Stimmen der erschienenen ordentlichen Mitglieder. Diese änderungen können nur fristgerecht auf schriftlichen Antrag in die Tagesordnung aufgenommen werden.

e.

Auf Antrag können die Wahlen geheim erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche Abstimmung.

 

5. Die ordentliche Abteilungsversammlung

Jedes Jahr findet eine ordentliche Abteilungsversammlung statt. Die Tagesordnung hat folgende Punkt zu enthalten:

a.

In jedem Jahr mit ungerader Jahreszahl

  • Entlastung des Abteilungsausschusses
  • Neuwahl des Abteilungsleiters
  • Neuwahl des stellvertretenden Abteilungsleiters Sportbetrieb
  • Neuwahl des stellvertretenden Abteilungsleiters Jugend
  • Neuwahl des Stellvertretender Abteilungsleiters Schriftführung und Projekte

b.

In jedem Jahr mit gerader Jahreszahl

  • Entlastung des Abteilungsausschusses
  • Neuwahl des stellvertretenden Abteilungsleiters Finanzen
  • Neuwahl des stellvertretenden Abteilungsleiters Veranstaltungen
  • Neuwahl des stellvertretenden Abteilungsleiters öffentlichkeitsarbeit
  • Neuwahl des Kassenprüfers

 

6. Die außerordentliche Abteilungsversammlung

Die außerordentliche Abteilungsversammlung wird einberufen wenn:

a.

Der Abteilungsausschuss dies für nötig hält.

b.

Dies von mindestens ¼ aller ordentlichen Mitglieder schriftlich beantragt wird.

c.

Ein Mitglied des Abteilungsausschusses aus seinem Amt vorzeitig ausscheidet.

 

7. Abteilungsausschuss

Die außerordentliche Abteilungsversammlung wird einberufen wenn:

a.

Abteilungsleiter

b.

Stellvertretender Abteilungsleiter Finanzen

c.

Stellvertretender Abteilungsleiter Sportbetrieb

d.

Stellvertretender Abteilungsleiter Jugend

e.

Stellvertretender Abteilungsleiter Veranstaltungen

f.

Stellvertretender Abteilungsleiter öffentlichkeitsarbeit

g.

Stellvertretender Abteilungsleiter Schriftführung und Projekte

 

8. Aufgaben des Abteilungsausschusses

Die Abteilungsausschussmitglieder haben folgende Aufgaben:

a.

Abteilungsleiter

überwachung und Koordination sämtlicher Abläufe. Erledigung der laufenden Aufgaben und Angelegenheiten (Anhang A). Er entscheidet in dringenden Angelegenheiten alleine.

b.

Stellvertretender Abteilungsleiter Finanzen

Unterstützung des Abteilungsleiters bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Er ist verantwortlich für alle finanziellen Belange der Abteilung Badminton (Anhang B).

c.

Stellvertretender Abteilungsleiter Sportbetrieb

Unterstützung des Abteilungsleiters bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Er ist für den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs verantwortlich (Anhang B).

d.

Stellvertretender Abteilungsleiter Jugend

Unterstützung des Abteilungsleiters bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Er ist verantwortlich für den reibungslosen Spielbetrieb im Jugendbereich und die Förderung der Kinder und Jugendlichen im Sinne der Abteilung (Anhang B).

e.

Stellvertretender Abteilungsleiter Veranstaltungen

Unterstützung des Abteilungsleiters bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Er ist verantwortlich für die Organisation sämtlicher Veranstaltungen der Abteilung Badminton außerhalb des Sportbetriebs (Anhang B).

f.

Stellvertretender Abteilungsleiter öffentlichkeitsarbeit

Unterstützung des Abteilungsleiters bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Er ist verantwortlich für den Informationsfluss innerhalb und außerhalb der Abteilung und für das Erscheinungsbild der Abteilung in der öffentlichkeit (Anhang B).

g.

Stellvertretender Abteilungsleiter Schriftführung und Projekte

Er ist verantwortlich für ihm übertragene Projekte und führt Protokoll bei Abteilungsausschusssitzungen (Anhang B).

Alle Abteilungsausschussmitglieder sollen in enger Zusammenarbeit ihre Aufgaben erledigen. Wichtige Entscheidungen werden vom gesamten Abteilungsausschuss getroffen. Jeder hat der Abteilungsversammlung Bericht zu erstatten.

Der Abteilungsausschuss trifft sich regelmäßig und entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Abteilungsleiter.

 

9. Jugend und Kinder

Die Abteilung Badminton hat ihre eigene Jugend- bzw. Kinderabteilungen. Sie sind dem Abteilungsausschuss direkt unterstellt.

 

10. Trainer

Der Abteilungsausschuss kann Trainer oder Spielertrainer einschalten. Wenn eine Mannschaft vom Trainer trainiert wird, hat der Trainer Entscheidungsrecht über diese Mannschaft.

 

11. Mannschaftsführer

Jede Mannschaft hat einen Mannschaftsführer, der von der Mannschaft gewählt wird. Die Mannschaftsführer haben das Recht Vereinbarungen mit dem Gegner, und mit dem Oberschiedsrichter bzw. der Turnierleitung zu treffen.

 

12. Beiträge der Abteilung Badminton

Beiträge für die Abteilung Badminton werden jährlich im Voraus abgebucht. Beiträge die sich nicht jährlich berechnen lassen, werden bar verrechnet. Beiträge werden bezahlt ab dem Vierteljahr in dem man beitritt, bis einschließlich des Vierteljahrs in dem man austritt.

Beitragssätze so wie von der Abteilungsversammlung festgelegt:

jährlich

vierteljährlich

Mitgliedsbeitrag (über 18 Jahre)

40 € 10 €

Mitgliedsbeitrag (unter 18 Jahre)

20 € 5 €

Familienbeitrag

60 € 15 €

Eine Ausnahme-Regelung in Form einer 50 % Ermäßigung ist in besonderen Fällen möglich (z.B. Studium, Lehre, passives Mitglied). Hierzu ist aber unbedingt ein Antrag beim Abteilungskassier zu stellen, bis spätestens 1. Dezember des laufenden Jahres für das nachfolgende Jahr. Der Abteilungsausschuss entscheidet über den Antrag.

Der Abteilungsausschuss entscheidet über die Ehrenmitgliedschaft.

 

13. Abteilungsinterne Rangliste

Zweck:

übersicht der Spielstärke der Spieler

Wer:

Alle Abteilungsmitglieder sind in der Rangliste erfasst. Ein neues Abteilungsmitglied wird an letzter Stelle eingestuft.

Wie:

Ranglistenturniere werden mehrmals jährlich durchgeführt. Gespielt wird nach vereinsinternen Ranglistenregeln.

Was:

Rangliste der Damen (ermittelt im Dameneinzel)
Rangliste der Herren (ermittelt im Herreneinzel)

Die Wertung der letzten Rangliste einer Saison (vor den Sommerferien) entscheidet über die Abteilungsmeisterschaft.

 

14. Regelungen

Regelungen und Vereinbarungen die von den Organen der Abteilung Badminton getroffen werden, sind zu protokollieren und bindend für alle Abteilungsmitglieder.