TSV Neuhengstett Abteilung Badminton
13.01.2006
1. Ordnungsgrundlage
Die Vereinssatzung des TSV Neuhengstett und Abteilungsordnung der Abteilung Badminton sind für alle Mitglieder der Abteilung Badminton bindend.
2. Mitgliedschaft der Abteilung Badminton
Die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Abteilung Badminton sind:
a. |
Die Mitgliedschaft im Verein TSV Neuhengstett |
b. |
Die Zustimmung des Abteilungsausschuss |
Die Aufnahme erfolgt durch die Eintrittserklärung
3. Organe der Abteilung Badminton
Die Organe der Abteilung Badminton sind:
a. |
Die Abteilungsversammlung |
b. |
Der Abteilungsausschuss |
4. Die Abteilungsversammlung
Die Organe der Abteilung Badminton sind:
a. |
Die Abteilungsversammlung wird vom Abteilungsausschuss mindestens zwei Wochen vorher durch schriftliche oder mündliche Bekanntgabe einberufen. |
b. |
Jedes ordentliche Mitglied (Mindestalter 18 Jahre) hat ein einfaches Stimmrecht. |
c. |
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Wird keine Einigung erzielt und ist keine Stichwahl möglich, dann kann der Abteilungsausschuss eine Entscheidung herbeiführen. |
d. |
änderungen in der Abteilungsordnung können nur von der Abteilungsversammlung beschlossen werden und erfordern eine 2/3 Mehrheit der Stimmen der erschienenen ordentlichen Mitglieder. Diese änderungen können nur fristgerecht auf schriftlichen Antrag in die Tagesordnung aufgenommen werden. |
e. |
Auf Antrag können die Wahlen geheim erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreiche Abstimmung. |
5. Die ordentliche Abteilungsversammlung
Jedes Jahr findet eine ordentliche Abteilungsversammlung statt. Die Tagesordnung hat folgende Punkt zu enthalten:
a. |
In jedem Jahr mit ungerader Jahreszahl
|
b. |
In jedem Jahr mit gerader Jahreszahl
|
6. Die außerordentliche Abteilungsversammlung
Die außerordentliche Abteilungsversammlung wird einberufen wenn:
a. |
Der Abteilungsausschuss dies für nötig hält. |
b. |
Dies von mindestens ¼ aller ordentlichen Mitglieder schriftlich beantragt wird. |
c. |
Ein Mitglied des Abteilungsausschusses aus seinem Amt vorzeitig ausscheidet. |
7. Abteilungsausschuss
Die außerordentliche Abteilungsversammlung wird einberufen wenn:
a. |
Abteilungsleiter |
b. |
Stellvertretender Abteilungsleiter Finanzen |
c. |
Stellvertretender Abteilungsleiter Sportbetrieb |
d. |
Stellvertretender Abteilungsleiter Jugend |
e. |
Stellvertretender Abteilungsleiter Veranstaltungen |
f. |
Stellvertretender Abteilungsleiter öffentlichkeitsarbeit |
g. |
Stellvertretender Abteilungsleiter Schriftführung und Projekte |
8. Aufgaben des Abteilungsausschusses
Die Abteilungsausschussmitglieder haben folgende Aufgaben:
a. |
Abteilungsleiter überwachung und Koordination sämtlicher Abläufe. Erledigung der laufenden Aufgaben und Angelegenheiten (Anhang A). Er entscheidet in dringenden Angelegenheiten alleine. |
b. |
Stellvertretender Abteilungsleiter Finanzen Unterstützung des Abteilungsleiters bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Er ist verantwortlich für alle finanziellen Belange der Abteilung Badminton (Anhang B). |
c. |
Stellvertretender Abteilungsleiter Sportbetrieb Unterstützung des Abteilungsleiters bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Er ist für den reibungslosen Ablauf des Spielbetriebs verantwortlich (Anhang B). |
d. |
Stellvertretender Abteilungsleiter Jugend Unterstützung des Abteilungsleiters bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Er ist verantwortlich für den reibungslosen Spielbetrieb im Jugendbereich und die Förderung der Kinder und Jugendlichen im Sinne der Abteilung (Anhang B). |
e. |
Stellvertretender Abteilungsleiter Veranstaltungen Unterstützung des Abteilungsleiters bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Er ist verantwortlich für die Organisation sämtlicher Veranstaltungen der Abteilung Badminton außerhalb des Sportbetriebs (Anhang B). |
f. |
Stellvertretender Abteilungsleiter öffentlichkeitsarbeit Unterstützung des Abteilungsleiters bei der Wahrnehmung der Aufgaben. Er ist verantwortlich für den Informationsfluss innerhalb und außerhalb der Abteilung und für das Erscheinungsbild der Abteilung in der öffentlichkeit (Anhang B). |
g. |
Stellvertretender Abteilungsleiter Schriftführung und Projekte Er ist verantwortlich für ihm übertragene Projekte und führt Protokoll bei Abteilungsausschusssitzungen (Anhang B). |
Alle Abteilungsausschussmitglieder sollen in enger Zusammenarbeit ihre Aufgaben erledigen. Wichtige Entscheidungen werden vom gesamten Abteilungsausschuss getroffen. Jeder hat der Abteilungsversammlung Bericht zu erstatten.
Der Abteilungsausschuss trifft sich regelmäßig und entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Abteilungsleiter.
9. Jugend und Kinder
Die Abteilung Badminton hat ihre eigene Jugend- bzw. Kinderabteilungen. Sie sind dem Abteilungsausschuss direkt unterstellt.
10. Trainer
Der Abteilungsausschuss kann Trainer oder Spielertrainer einschalten. Wenn eine Mannschaft vom Trainer trainiert wird, hat der Trainer Entscheidungsrecht über diese Mannschaft.
11. Mannschaftsführer
Jede Mannschaft hat einen Mannschaftsführer, der von der Mannschaft gewählt wird. Die Mannschaftsführer haben das Recht Vereinbarungen mit dem Gegner, und mit dem Oberschiedsrichter bzw. der Turnierleitung zu treffen.
12. Beiträge der Abteilung Badminton
Beiträge für die Abteilung Badminton werden jährlich im Voraus abgebucht. Beiträge die sich nicht jährlich berechnen lassen, werden bar verrechnet. Beiträge werden bezahlt ab dem Vierteljahr in dem man beitritt, bis einschließlich des Vierteljahrs in dem man austritt.
Beitragssätze so wie von der Abteilungsversammlung festgelegt:
|
jährlich |
vierteljährlich |
Mitgliedsbeitrag (über 18 Jahre) |
40 € | 10 € |
Mitgliedsbeitrag (unter 18 Jahre) |
20 € | 5 € |
Familienbeitrag |
60 € | 15 € |
Eine Ausnahme-Regelung in Form einer 50 % Ermäßigung ist in besonderen Fällen möglich (z.B. Studium, Lehre, passives Mitglied). Hierzu ist aber unbedingt ein Antrag beim Abteilungskassier zu stellen, bis spätestens 1. Dezember des laufenden Jahres für das nachfolgende Jahr. Der Abteilungsausschuss entscheidet über den Antrag.
Der Abteilungsausschuss entscheidet über die Ehrenmitgliedschaft.
13. Abteilungsinterne Rangliste
Zweck: |
übersicht der Spielstärke der Spieler |
Wer: |
Alle Abteilungsmitglieder sind in der Rangliste erfasst. Ein neues Abteilungsmitglied wird an letzter Stelle eingestuft. |
Wie: |
Ranglistenturniere werden mehrmals jährlich durchgeführt. Gespielt wird nach vereinsinternen Ranglistenregeln. |
Was: |
Rangliste der Damen (ermittelt im Dameneinzel) Rangliste der Herren (ermittelt im Herreneinzel) |
Die Wertung der letzten Rangliste einer Saison (vor den Sommerferien) entscheidet über die Abteilungsmeisterschaft.
14. Regelungen
Regelungen und Vereinbarungen die von den Organen der Abteilung Badminton getroffen werden, sind zu protokollieren und bindend für alle Abteilungsmitglieder.